Stefan Magnet, Gründer und Chefredakteur des österreichischen Fernsehsenders Alternatives Unabhängiges Fernsehen, Kanal 1 (AUF1), bewirbt auf seiner vom deutschen Verfassungsschutz als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuften Website unter vielen anderen Merchandisingartikeln eine Broschüre mit dem reißerischen Titel „Sie sagen ‚die Nazis‘, und MEINEN DICH!“. Um 1,90 Euro kann man diese 20-seitige Broschüre im A5-Format erstehen, in der erklärt wird, wie gefährlich es angeblich wird, „selbst zu denken“. Das interessiert einen überzeugten Selbstdenker, macht ihn hellhörig, ja, er will wissen, was hinter dieser apokalyptischen Warnung steckt.
„Sie sind es leid, ständig als ‚Nazi‘ abgestempelt zu werden, nur weil Sie Kritik an der Regierung äußern?“, heißt es in dem Promotionstext, und der geneigte Selbstdenker denkt sogleich nach, wann er zuletzt bei einer von ihm öffentlich an der Regierung geäußerten Kritik – was durchaus vorkommt – „Nazi“ genannt wurde. Und da der eingefleischte Selbstdenker in seinem Gedächtnis nicht sofort fündig wird, liest er weiter: „Millionen Menschen erkennen, dass jede Form von Kritik an den herrschenden Systemparteien sofort mit diesem Label diffamiert wird.“ Der unverbesserliche Selbstdenker ist verwirrt, wähnt er sich doch recht isoliert angesichts einer Heerschar an Menschen, die vermeintlich allesamt als Nazis diffamiert werden, sobald sie Kritik an den „herrschenden Systemparteien“ äußern, ja, er bekommt sogar kurz Mitleid mit so vielen zu Unrecht als „Nazis“ titulierten Geschwistern im Geiste des leidenschaftlichen Selbstdenkens und will jetzt aber ganz genau wissen, „wie systematische Manipulation und Framing dazu genutzt werden, Kritiker zum Schweigen zu bringen“.
Da denkt der selbsternannte Selbstdenker: Moment, auf eine solche üble Verleumdung steht ja ein Jahr Häfen, handelt es sich doch um nichts Geringeres als um ein Offizialdelikt, wenn ich jemanden als Nazi bezeichne, obwohl ich weiß, dass diese Anschuldigung falsch ist, und dieser jemand damit der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt wird (§ 297 StGB). Wenn also der dithyrambische Selbstdenker „in die ‚Nazi‘-Schublade“ gesteckt wird, wie es in der Broschüre heißt, nur weil er zu jenen gehört, die „gewisse Dinge hinterfragen oder ihre Meinung frei äußern“, dann kann er auch getrost den Rechtsweg beschreiten – mit guten Aussichten, ist doch der Nachweis der Verbreitung und des Teilens der nationalsozialistischen Ideologie auch nur dann gegeben, wenn eindeutige Beweise dafür erbracht werden können: Funde von Devotionalien, Nazi-Symbolen, Flaggen, Druckwerken, Waffen etc. respektive einschlägige Einträge in Social Media (sollte man sich etwa damit öffentlich brüsten, ausgerechnet am 20. April, an Adolf Hitlers Geburtstag, Eiernockerl, angeblich Adolf Hitlers Leibspeise, gegessen zu haben, eine immer wieder in neonazistischen Kreisen bewusst gesetzte Provokation) oder der Nachweis anderer vom Verbotsgesetz erfasster Betätigungen. Alles in allem kann sich der stramme Selbstdenker ja beruhigt zurücklehnen und jede oder jeden Dahergelaufenen, der oder die ihn ungerechtfertigterweise als „rechtsextrem darstellt“, vor ein Gericht und damit erst recht „zum Schweigen bringen“.
„Freiheit beginnt mit freiem Denken“, liest der interessierte Selbstdenker weiter unten über die Broschüre, die er bestellen soll, damit er nicht nur sich selbst, sondern auch sein „Umfeld aufklären und wachrütteln“ und den Menschen dabei helfen kann, sich zu „befreien – von Angst, Schuld und ‚Nazi‘-Framing. Denn nur wenn diese Waffe fällt, wenn diese Waffe stumpf wird, besteht die Möglichkeit auf wirkliche Freiheit, auf wirkliche Souveränität und wirklich freies Denken.“ Mit „dieser Waffe“ kann – denkt sich der jetzt berechtigterweise etwas erboste Selbstdenker – wohl nur der „Nazi-Hammer der Justiz“ gemeint sein, wie eines der Kapitel im Heftinneren übertitelt ist. Bebildert ist es mit einem Teller Eiernockerln, der Übertitel lautet: „Gefängnis für Eiernockerl“. Da liest der glühende Selbstdenker auch gleich weiter, hat er doch ein brennendes Interesse daran, was es mit dieser ominösen Verbindung einer an sich sehr bekömmlichen Speise und der Strafandrohung auf sich hat. Im Text erfährt man etwa von einem Polizisten, dem „10 Monate Haftstrafe auf Bewährung* und 6.300 Euro Geldstrafe“ aufgebrummt wurden, „weil er am 20. April (Jahreszahl nicht angegeben, Anm.) Eiernockerl verspeiste und sich selbst fotografierte. Glasklare Verdächtigung durch die Behörden. Der 20. April war Hitlers Geburtstag und Eiernockerl seine Lieblingsspeise. Also musste der Polizist hart bestraft werden.“
Der verwirrte Selbstdenker beginnt zu recherchieren: Der Beschuldigte in dem hier erwähnten Fall (DER STANDARD, 12. 4. 2021) hat sich demnach offensichtlich nicht nur beim Verspeisen von Eiernockerln fotografiert, sondern das Foto auch ausgerechnet am 20. April 2000 auf Facebook gepostet. Und das ist nur einer unter zahlreichen ähnlich gelagerten Einzelfällen: Offenbar bringen es just der FPÖ zurechenbare Gemeinderäte immer wieder zustande, akkurat am 20. April ein Eiernockerl-Posting abzusetzen und danach in Empörung zu verfallen, weil sie wegen des Verbotsgesetzes angeklagt werden – wo doch so viele Gesinnungsgeschwister zuvor schon Lemmingen gleich in diesen Honey-Pot getappt sind.
So süß die Verführung der Provokation, so eindeutig auch die Absicht dahinter: Wie das schwierige Kind, das immer wieder den Gasherd aufdreht, obwohl man es ihm schon tausendmal zuvor verboten hat, provoziert man in unregelmäßigen Abständen am 20. April die eine oder andere Anzeige nach dem Verbotsgesetz, um danach eine künstliche Empörung über die angebliche Maßlosigkeit der Gesetzeshüter zu erzeugen, diesen seit Jahrzehnten unter Nazis gepflegten Brauch mit hoher Symbolkraft gesellschaftsfähig zu machen und die Grenzen des Sagbaren zu weiten.
Selbst zu denken ist somit keineswegs gefährlich, wie in dem Druckwerk behauptet, sondern bestenfalls hilfreich. Denn an einem 20. April Eiernockerl mit oder ohne grünen Salat in seinem Lokal oder einer Kantine explizit anzupreisen oder ein Posting auf Social Media, wie es besagter Polizist getan hat, abzusetzen stellt laut dem OGH nun einmal einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz dar. Dieser Umstand sollte mittlerweile allgemein bekannt sein – nicht umsonst hat die FPÖ besagten Polizisten sogleich aus der Partei ausgeschlossen. Warum? Weil auch den letzten freiheitlichen Selbstdenkern die Gesetzesübertretung offenbar schon im Jahr 2000 sehr wohl bewusst war.
Wenn also ein vegetarischer Selbstdenker gern Eiernockerl isst, wird sich darüber niemand aufregen. Wenn er sich jedoch mit einem despektierlichen Eiernockerl-Posting als „Nazi“ geriert, hat er vorher sicherlich nachgedacht und wird sich auch nicht wundern, dass die Staatsanwaltschaft eine Verletzung des Verbotsgesetzes erkennt und wie bei jedem anderen Offizialdelikt Ermittlungen gegen ihn einleiten muss. Somit kann selbst der hartgesottenste Cholesterinjunkie tagtäglich getrost bei Eiernockerln zuschlagen, solange er dies nicht mit der Begleitmusik nationalsozialistischer Symbolik unterlegt – und er kann sich obendrein beruhigt denken: „NIEMAND NENNT dich ‚Nazi‘, nur weil dein Gemeinderat einer ist!“