Frauen sollen (als Mütter) frei wählen können, ob sie daheim bleiben oder berufstätig sein wollen. Diese Forderung taucht, so oder so ähnlich, verlässlich in jedem Wahlkampf und auch sonst in den Aussagen von Politiker:innen aller Parteien auf. Alle plädieren sie für eine „Wahlfreiheit“, die es Frauen erlauben solle, sich auch für ein Leben ohne Erwerbstätigkeit zu entscheiden.
Diese Forderung suggeriert, dass Frauen als (potenzielle) Mütter eine Sonderform von Staatsbürger:innen sind, die, anders als alle anderen, die Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz an die Gesellschaft delegieren können.
Sie verkauft Abhängigkeit als Sorglosigkeit und gibt Frauen, die sie glauben, dem Risiko des wirtschaftlichen Ruins preis.
Frauen, die sich gegen eine eigenständige Absicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz entscheiden, machen sich abhängig vom Wohlwollen eines privaten Partners (einer privaten Partnerin) und von staatlicher Unterstützung. Beides kann ihnen willkürlich entzogen oder – je nach Gesetzeslage – willkürlich versagt werden.
Tatsächlich hat jeder Mensch die freie Wahl, sich für oder gegen eine Erwerbstätigkeit zu entscheiden. Ihre Abwahl können sich allerdings nur Vermögende leisten.
Der Begriff der Wahlfreiheit schreibt eine tradierte Frauenrolle fort, derzufolge Frauen für behauptete Privilegien mit dem Verzicht auf Eigenständigkeit bezahlen sollen, und stellt somit einen Missbrauch des demokratischen Begriffs der freien Wahl dar.