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Aktuelle Seite: Undemokratisch
Werner  Anzenberger
22.03.2025

1933 – die rechtsextreme NSDAP mit ihrem rechtsextremen Parteiführer Adolf Hitler ist gerade mit Hilfe der konservativen Zentrumspartei an die Macht gekommen – wird das deutsche Strafrecht um den Tatbestand Volksverrat ergänzt. Volksverrat ist demnach „ein unmittelbar gegen das deutsche Volk gerichtetes Verbrechen eines Volksgenossen, der die politische Einheit, Freiheit und Macht des deutschen Volkes zu erschüttern trachtet“.