Auf FPÖ TV ist seit ein paar Tagen ein KI-generiertes Musik-Video der übelsten Sorte zu sehen und zu hören. Mit ihrem Sommerhit „Airbert One – Der Remigrationssong“ macht die FPÖ endgültig eine Partei aus sich, die auf die Wirklichkeit verzichten kann und eine Scheinwelt errichtet. „Airbert One – Der Remigrationssong“ ist kein Teil der Unterhaltungs- oder/und Popkultur, „Airbert One" ist ein Konstrukt, das die Unterhaltungs- und Popkultur für Propagandazwecke missbraucht.
Ein neues/altes Propagandainstrument
In ihrem Video wird eine Welt vorgelogen, die dann schön ist, wenn alle, die schon immer hier waren, unter sich alleine bleiben. Die Wahrheit ist: In allen Arbeits- und Lebensbereichen gibt es in Österreich nicht aus Österreich kommende Menschen in Top- bis Hilfs-Funktionen. Die Wahrheit ist: Das österreichische Gesundheitswesen, die österreichische Gastronomie, die österreichischen Reinigungsdienste oder die österreichische Bauwirtschaft wären ohne die Hilfe von Arbeitskräften, die nicht aus Österreich kommen, schon längst zusammengebrochen. Das zeigt die FPÖ nicht, sie will massenhafte Abschiebungen und diese als fröhlich machende Befreiungsakte sehen.
Die FPÖ fühlt sich sicher, weil ihr diejenigen, die sie permanent angreift, bei Wahlen keine Abfuhr erteilen können. Sie dürfte sich allerdings dabei nicht ganz so sicher fühlen und will daher aktuell, dass der frühestmögliche Zeitpunkt einer Einbürgerung von 10 auf 15 Jahre angehoben wird.
Die Freiheit, die sie meinen
Die FPÖ missbraucht mit ihrem Song einmal mehr den Freiheitsbegriff. Sie reklamiert die historisch bedeutsamen Worte „Österreich ist frei“ zum österreichischen Staatsvertrag, mit dem Österreich endgültig den Nationalsozialismus und seine Folgen hinter sich gelassen hat, für ihre Deportations- und Machtrauschfantasien.
Die FPÖ reizt schon seit vielen Jahren mediale Spielräume für Propagandazwecke aus, sie ist jetzt noch einen Schritt weitergegangen. Sie präsentiert – verschnitten mit Parteiveranstaltungsbildern – Menschen, die nicht existieren und das Land verlassen sollen, und andere, die ebenfalls nicht existieren, und sich darüber freuen und sich damit wohlfühlen.
Mit ihrem Musik-Video „Airbert One – Der Remigrationssong“ hat die FPÖ jenes Propagandafilmniveau erreicht, mit dem der NS-Staat seine Machtübernahme vorbereitet („Blutendes Deutschland", 1932/33, wo dokumentarisches Material und gestellte Szenen gemischt wurden) und danach seine Macht gefestigt hat (Integrationspropaganda von 1933 – 1938 mit Verherrlichung der Bewegung und Führerkult).
Austragungsorte
Zu den besonderen Unappetitlichkeiten dieses an und für sich schon genug unappetitlichen Musik-Videos zählt, dass die FPÖ am 20.6. im Rahmen eines Partei-Volksfestes zum Partei-Jubiläum ihren Abschiebeflieger vom Wiener Stephansplatz aus zum ersten Mal „startet“ und kleine Abschiebe-Spielzeugflieger aus Plüsch an die Kinder verteilt und Kirche und Kinder mitvereinnahmt.
Was sagt das insgesamt? Die FPÖ ist eine politische Partei, die ohne Realität auskommt und das demokratische System, das ihr ihre politische Tätigkeit ermöglicht, ohne irgendwelche Skrupel für sich und ihre Absichten benützt.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich die FPÖ in dieser Rolle gefällt. Es war und ist und bleibt ein Fehler, einem solchen Verständnis von Politik die Möglichkeit zum Regieren und Mitregieren zu verschaffen. Ob die FPÖ so und nicht anders will und kann und meint, dass sie auf solchen Wegen zu verlässlichen Mehrheiten kommt, entscheidet allein sie selbst und kann auch nur sie selbst ändern, ihr die Möglichkeit dazu einzuräumen oder ihr zu verwehren liegt jedoch in den Händen aller anderen.
Wir wollen Aufklärung
Von der FPÖ
Wir fordern die FPÖ-Spitzenvertreter/innen auf, überall dort, wo sie Teil der Landesregierungen sind, zu sagen, wie sie zu diesem Video stehen.
Die FPÖ wird wie alle anderen Parteien aus Steuermitteln gefördert, sie erhält aus Bundesmitteln rund 12 Mio Euro allgemeine Parteienförderung im Jahr. Wir fordern die FPÖ zur Offenlegung der Kosten für dieses Musik-Video auf und zur Auskunft, ob und in welcher Höhe Steuermittel bei der Herstellung dieses Musik-Videos eingesetzt wurden.
Es gibt ein Recht auf eigenes Bild, im Video sind auch etliche Bilder von Privatpersonen bei FPÖ-Anlässen zu sehen. Wurde das Recht auf öffentliche Verwendung eingeräumt? Für diesen Zweck? Für jeden Zweck?
Von der Stadt Wien
Zu welchen Bedingungen wird der von Menschen in und aus Österreich und Wien sowie Menschen aus aller Welt intensiv frequentierte Wiener Stephansplatz an politische Parteien zum Abhalten von Parteiveranstaltungen vergeben?
Von der Regierung
Wir fordern die Regierung auf, uns bekanntzugeben, welche Kriterien bzw. Vereinbarkeitsregeln oder Unvereinbarkeitsregeln für Parteiwerbungen gelten.
Wir fordern die Regierung auf, uns mitzuteilen, ob und welche Unterschiede in der medienrechtlichen Verantwortung zwischen Privatsendern und dem Parteisender der FPÖ bestehen.
Wir erachten es für dringend geboten, sich deutlich intensiver als bisher mit dem Einsatz von KI in medialen und politischen Zusammenhängen zu beschäftigen und sich den Fragen der politischen Verantwortung und von Regulierungsversäumnissen im Bereich der Medien und Plattformen zu stellen, auch das ist Teil des Regierungsprogramms, auch das ist Teil der Medienpolitik.
Stellungnahme/Aufruf/Anfrage von:
Persönliche Unterzeichner/innen:
Gerhard Ruiss, Christoph Janacs, Evelyn Schalk, Georg Bydlinski, Ludwig Laher, Gabriele Russwurm-Biró, Hahnrei Wolf Käfer, Evelyn Bubich, Nina Frey, Marion Wisinger, Christian Teissl, Nils Jensen, Erika Kronabitter, Gregor Fink, Sylvia Traudl
IG Autorinnen Autoren
Grazer Autorinnen Autorenversammlung
Österreichischer PEN-Club
Literaturkreis Podium
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